Vor staatlichen Gerichten in Europa werden Sachverständige in der Regel gerichtlich bestellt. Dagegen ist es etwa in den USA üblich, dass jede Partei ihre eigenen Sachverständigen bestimmt. In internationalen Schiedsverfahren kommen beide Lösungen zum Einsatz – die Parteien können ihre eigenen Sachverständigen benennen, und Schiedsgerichte können dies auch tun, wenn sie es für notwendig halten.

Ein Gutachten sollte in der Regel folgendes enthalten:

  • Eine Beschreibung des fachlichen Hintergrunds und der beruflichen Qualifikation des Sachverständigen;
  • Eine Zusammenfassung der Tatsachen, auf die sich der Sachverständige stützt, sowie der Methoden, Beweise und Informationen, die zu diesem Schluss geführt haben;
  • Das Gutachten des Sachverständigen zu dem betreffenden Thema;
  • Eine Bestätigung, wonach das Sachverständigengutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet wurde.

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