Conciliation bodenheimer herzberg legal

Wie die Mediation ist auch die Schlichtung ein freiwilliger, flexibler, vertraulicher und interessenorientierter Prozess. Die Parteien bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe des Schlichters, der als neutraler Dritter auftritt.

Der Hauptunterschied zwischen Schlichtungs– und Mediationsverfahren besteht darin, dass der Schlichter zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Schlichtung von den Parteien gebeten wird, ihnen einen unverbindlichen Schlichtungsvorschlag vorzulegen.

Die Schlichtung ist ein freiwilliger Mechanismus, bei dem das Einvernehmen der Parteien im Mittelpunkt steht. Das Verfahren ist flexibel, so dass die Parteien Zeit, Struktur und Inhalt des Schlichtungsverfahrens festlegen können. Bei BODENHEIMER profitieren unsere Mandanten von unserer Erfahrung, sowohl als Schlichter als auch als Parteivertreter in Schlichtungsverfahren.

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