Einstweilige Maßnahmen (oder „vorläufige Maßnahmen“, „sichernde Maßnahmen“ usw.) können von Schiedsgerichten oder von speziell bestellten Eilschiedsrichtern erlassen werden, um Parteien während anhängiger oder kurz bevorstehender Schiedsverfahrens besonderen Schutz gewähren.

Klassische Beispiele für Schäden, die einer Partei während eines Schiedsverfahrens entstehen könnten, sind unter anderem,

  • Verschleuderung von Vermögenswerten durch einen Schuldner;
  • Zerstörung des Streitgegenstandes;
  • vorsätzlicher Verlust des Marktwertes eines Unternehmens;
  • Verletzung von geistigem Eigentum; etc.

Durch vorläufige Maßnahmen soll daher vermieden werden, dass einer Partei während der Verzögerung des Schiedsverfahrens ein irreparabler Schaden entsteht.

Nach den meisten Schiedsordnungen kann das Schiedsgericht, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, auf Antrag einer Partei jede für angemessen erachtete, einstweilige Maßnahme erlassen. Ihrer Form nach können solche Maßnahmen kann entweder als verfahrensleitende Verfügungen oder als Zwischenschiedssprüche getroffen werden. In der Regel ist es auch erforderlich, dass die Schiedsrichter ihre Entscheidung begründen.

Die meisten nationalen Schiedsverfahrensgesetze erkennen die Befugnis von Schiedsgerichten an, einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Die Parteien sind gleichwohl in vielen Rechtsordnungen nicht daran gehindert werden, auch vor nationalen Gerichten eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

In der jüngsten Vergangenheit haben einige Schiedsinstitutionen Eilschiedsrichterverfahren in ihre Streitigkeiten einbezogen. Axel Benjamin Herzberg ist Mitglied der ICC Task Force für Eilschiedsrichterverfahren und ist, wie das gesamte Team von BODENHEIMER, mit Schnittstellenfragen des einstweiligen Rechtsschutzes vor staatlichen Gerichten, Schiedsgerichten und Notfallschiedsrichtern bestens vertraut.

BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETER

Einholung von Voraburteilungen und Vorabentscheidungen von Gerichten in Berlin und München zur Sicherung der Ansprüche des Mandanten gegen säumige Schuldner, unter anderem aus Uruguay und Hongkong. Erfolgreiches Einfrieren der Vermögenswerte des Kunden in einem frühen Stadium des Verfahrens, was zu einer vollständigen Wiederherstellung für den Kunden führte.

Erlangung eines einstweiligen Beschlusses eines ICC-Schiedsgerichts in einer Angelegenheit gegen einen Beklagten in den USA, die Zahlung des Kostenvorschusses zu erzwingen; parallel dazu koordiniertes Pfändungsverfahren vor dem U.S. District Court for the Southern District of New York (Bearbeitung durch einen Korrespondentenberater in New York) zur Unterstützung des Schiedsverfahrens.

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