Zwingende Adjudikation („statutory adjudication“) ist eine Methode zur Beilegung von Baurechtsstreitigkeiten in mehreren englischsprachigen Jurisdiktionen, wie beispielsweise England und Wales, Schottland, New South Wales, Singapur und Irland. Im Gegensatz zu vertraglich vereinbarten Adjudikationsverfahren ist es nicht notwendig, dieses Verfahren in einem Vertrag zu vereinbaren. Sie gelten zwingend, und die Parteien können sich nicht dagegen entscheiden. Der Trend zur statutory adjudication begann in England und Wales mit dem Housing Grants, Construction and Regeneration Act 1996. Es handelt sich um ein sehr schnelles Verfahren, das in der Regel in 28 Tagen beendet werden kann. Oft als „pay first, argue later“-Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten beschrieben, soll der Mechanismus insbesondere kleinere Unternehmen vor dem Risiko der Insolvenz ihrer Vertragspartner schützen. Die in der Adjudikation unterlegene Partei kann die Entscheidung des Adjudikators durch ein Verfahren vor den staatlichen Gerichten oder, falls vereinbart, vor einem Schiedsgericht, anfefchten. Studien deuten indes darauf hin, dass 80 % bis 90 % der Adjudikationsentscheidungen von der unterlegenen Partei akzeptiert werden.

BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE

BODENHEIMER hat mehrere Mandanten erfolgreich in bzw. zur Vermeidung von Adjudikationsverfahren beraten und vertreten.

Beratung und Vertretung eines deutschen Baustofflieferanten in einem Adjudikationsverfahren gegen einen englischen Auftraggeber nach dem UK Housing Grants, Construction and Regeneration Act 1996

Beratung und Vertretung eines deutschen Sonderbauunternehmens in Vorbereitung eines Adjudikationsverfahrens gegen einen englischen Auftraggeber nach dem UK Housing Grants, Construction and Regeneration Act 1996

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