mediation bodenheimer herzberg legal

Klassische Streitbeilegungsmechanismen wie Schiedsverfahren oder die Prozessführung vor staatlichen Gerichten können Zeit, Geld und andere Unternehmensressourcen erheblich in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann die Geschäftsbeziehung zur anderen partei durch so genannte positionale Methoden wie Prozessführung – ob vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten – nachhaltig beschädigt werden.

Die Streitbeilegungsmethode Mediation adressiert diese Punkte. In der Mediation versuchen die Parteien, ihren Konflikt mit Hilfe von ein oder zwei neutralen Personen, dem/den Mediator(en), zu lösen. Ein Mediator hat – im Gegensatz zu einem Schlichter – vielfach kein Mandat, eigenen Input zum Streitgegenstand zu liefern. Stattdessen ist ein Mediator nur für den Prozess des Austauschs zwischen den Parteien zuständig. Es liegt an den Parteien, eine gemeinsame Grundlage für eine Lösung zu finden. Der Mediator erleichtert die Bemühungen der Parteien – indem er Fragen stellt, die Diskussion strukturiert und den Parteien hilft, aufzuzeichnen, was sie können und was nicht.

Die Berufsträger von BODENHEIMER verfügen über umfangreiche Erfahrung als Parteivertreter in nationalen und internationalen Mediationen. Beispiele für Mediationsfälle, in denen BODENHEIMER tätig war, sind Handels- und Gesellschafterstreitigkeiten, Bau- und IP-Streitigkeiten sowie sportbezogene Angelegenheiten.

Oft bewahrheitet sich die sprichwörtliche Frage: „Wie kannst du es dir leisten, nicht zu mediieren?“ Allerdings sind einige Konflikte tatsächlich einfach nicht für die Mediation geeignet. BODENHEIMER können Ihnen helfen, die verschiedenen Fälle voneinander zu unterscheiden. Durch den Aufbau von Konfliktmanagementsystemen wird dieses Ziel auf allgemeiner Ebene erreicht. Wir führen auch regelmäßig entsprechende Überprüfungen von Fall zu Fall durch.

BODENHEIMER REPRESENTATIVE MANDATE ALS MEDIATOR

Vermittlung eines Gesellschafterstreits über die Übertragung von Aktien auf einen Dritten in einem Fall, in dem die geltende Satzung eine Übertragung nur zwischen Familienmitgliedern vorsieht.

Vermittlung einer Angelegenheit im Zusammenhang mit der Auflösung einer Personengesellschaft, einschließlich der Verteilung des Vermögens und der Suche nach einer gemeinsamen Grundlage für die künftige Zusammenarbeit.

Vermittlung eines technischen Streits zwischen zwei Branchenteilnehmern über die Übereinstimmung der Leistungsparameter mit den Vertragsbedingungen.

Vermittlung eines Falles über die Beendigung eines Kooperationsvertrags über das Management eines Outlet Centers

Vermittlung eines Falles, in dem es um einen Schadenersatzantrag wegen verspäteter Leistung eines Bauunternehmens für ein Bürohochhaus in Osteuropa ging.

Vermittlung eines komplexen Baustreits über die Fertigstellung einer Industrieanlage und den Beginn der Garantiezeit

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