Sportschiedsverfahren zeichnen sich regelmäßig durch folgende, charakteristische Merkmale aus:

  • Beschleunigung des Verfahrens – viele Sportschiedsverfahren müssen innerhalb sehr kurzer Zeit abgeschlossen werden. So kann es beispielsweise notwendig sein, vor der Durchführung eines Wettbewerbs eine Entscheidung zu treffen – in diesem Zusammenhang hat beispielsweise die Ad-hoc-Abteilung des CAS für die Olympischen Spiele in Rio de Janeiro festgelegt, dass Entscheidungen innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung des Schlichtungsantrags getroffen werden sollen;
  • Verstärkte Einhaltung der vorläufigen Maßnahmen – in der Sportschiedsgerichtsbarkeit ist nicht nur die Zahl der gewährten vorläufigen und sichernden Maßnahmen höher als etwa in der Handelsschiedsgerichtsbarkeit; die Verbände halten sich auch fast immer an die angeordneten Maßnahmen. Dies ist von größter Bedeutung, da es den Parteien oft durch institutionelle Vorschriften untersagt ist, einstweilige Verfügungen bei staatlichen Gerichten zu beantragen.
  • Spezielle Expertise der Schiedsrichtern – Schiedsrichter, die Spezialisten im Bereich Sport sind, sind in der Lage, innerhalb kurzer Zeit schnelle und sachgerechte Entscheidungen zu treffen.
  • Kosten – ein Schiedsverfahren ist nicht nur schneller und effizienter als ein Rechtsstreit vor einem staatlichen Gericht, sondern in der Regel auch günstiger. Entgegen der verbreiteten Vorstellung, wonach Sportler stets hohe Einkommen erzielen, sind viele Sportler auf öffentliche Subventionen angewiesen und können sich daher keine langen und teuren Klagen leisten. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit erweist sich in dieser Hinsicht als vorteilhaft.

Die Sportschiedsgerichtsbarkeit ist die optimale Methode der Streitbeilegung, um unter anderem Streitigkeiten zu lösen, die sich aus folgenden Gründen ergeben:

  • Beendigung des Arbeitsvertrages von Athleten und Trainern;
  • Disziplinarstrafen, z. B. wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen;
  • ethische Verstöße, z.B. Match-Fixing und Korruption;
  • alle im Rahmen des Sportrechts auftretenden, wirtschaftlichen Streitigkeiten;

BODENHEIMER werden häufig in Sportschiedsverfahren tätig.

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BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS SCHIEDSRICHTER

Vorsitzender Schiedsrichter in einem Ad-hoc-Sportschiedsverfahren zwischen einem deutschen Sportverein gegen einen deutschen Sportverband, wobei deutsches Recht als geltendes Recht gilt. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Einzelschiedsrichter in einem DIS-Schiedsverfahren zwischen einer deutschen Landesgesellschaft gegen einen deutschen Athleten mit Ansprüchen aus einem Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen, mit deutschem Recht als geltendem Recht und Köln als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

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