Investor-Staat-Schiedsverfahren sind eine in vielen bilateralen Investitionsabkommen (BITs), aber auch in multilateralen Investitionsabkommen und Freihandelsabkommen vorgesehene Methode zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem der genannten Instrumente ergeben.

Die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) unterhält eine Datenbank internationaler Investitionsinstrumente, die es ausländischen Investoren ermöglicht, festzustellen, ob ein Investitionsschiedsverfahren eine Option zur Beilegung einer Streitigkeit mit dem jeweiligen Gastland darstellt.

Die meisten Investitionsschiedsvereinbarungen sehen eine Cooling Off-Periode vor, andere enthalten sogenannte FITR-Klauseln vor, die zu einem frühen Zeitpunkt eine Weichenstellung hinsichtlich der Wahl des konkret einzuleitenden Verfahrens erfordert. Investoren sollten daher die anwendbare Schiedsklausel immer sorgfältig prüfen, um kostspielige und schlimmstenfalls nicht wiedergutzumachende Fehler zu vermeiden.

ISDS-Schiedsklauseln bestimmen regelmäßig auch das Streitbeilegungsforum. Während die meisten Klauseln ICSID-Schiedsverfahren vorsehen, bestimmen manche Klauseln auch die Administrationvon Verfahren durch des Ständigen Schiedshof (PCA) oder durch eine andere Institution wie ICC oder SCC. Auch Ad-hoc-Investitionsschiedsverfahren nach den UNCITRAL Arbitration Rules werden in manchen ISDS-Schiedsklauseln vorgesehen.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich ISDS finden Sie auf unserer Seite des Tätigkeitsbereiches Investition.

Detaillierte Informationen über Änderungen in der EU-rechtlichen Landschaft zur Beilegung von Investorenstreitigkeiten finden Sie in den Artikeln Background & Context im entsprechenden Abschnitt unserer Website.

RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten regelmäßig sowohl Investoren als auch Regierungen in Fragen des internationalen Kapitalanlagerechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als stellvertretender Anwalt im Sekretariat des ICC International Court of Arbitration in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als Inhouse-Juristin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Klein arbeitete für den Professor Dr. Andreas Paulus des Bundesverfassungsgerichtshof, welcher selbst ein renommierter Spezialist für Völkerrecht ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im LaGrand-Verfahren gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl die Dissertation als auch das LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) drehten sich um Fragen des internationalen Investmentrechts, insbesondere um den Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen.

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