Schiedsinstitutionen sind Organisationen, die besondere Verfahrensmanagementaufgaben wahrnehmen.Sie stellen in aller Regel eine Verfahrensordnung bereit, die Details des Schiedsverfahrens regelt. Aus der Verfahrensordnung ergeben sich Einzelheiten

  • zur Einleitung des Schiedsverfahrens;
  • zu denjenigen Angaben, die eine Schiedsklage, eine Klageantwort und/oder eine Widerklage mindestens beinhalten müssen;
  • zur Konstituierung des Schiedsgerichts;
  • zu Fristen für den Erlass eines Schiedsspruchs.

Schiedsinstitutionen entscheiden Streitigkeiten nicht in der Sache selbst – das ist die Aufgabe des Schiedsgerichts.

BODENHEIMER wurden mit institutionellen Schiedsverfahren von einer Reihe von Schiedsinstitutionen betraut. Unsere Partner werden oft als Schiedsrichter ernannt oder bestimmt, und unser Team übernimmt regelmäßig die Aufgabe von Verwaltungssekretären in institutionellen Schiedsverfahren. Häufig sind wir auch als Parteivertreter in Schiedsverfahren tätig, die von mehreren Institutionen durchgeführt werden.

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