In der Baubranche, insbesondere im Anlagenbau und bei Infrastrukturvorhaben, haben sich Schiedsverfahren als die bevorzugte Streitbeilegungsmethode erwiesen, wenn die Parteien ihren Sitz in verschiedenen Jurisdiktionen haben.

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BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETUNG

Vertretung eines Generalunternehmers in einem Schiedsverfahren über die Ausführung einer Anlage, die im Rahmen eines FIDIC-Bauvertrags beschafft wurde.

BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS SCHIEDSRICHTER

Einzelschiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen einer katarischen Tochtergesellschaft und zwei Tochtergesellschaften, eine katarische und eine spanische Tochtergesellschaft, welches sich mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag befasst, mit katarischem Recht als geltendem Recht und Dubai als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Vorsitzender Schiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen zwei Parteien der Vereinigten Arabischen Emirate, einem Geschäftsmann und einem Entwickler von Bauprojekten, welches sich um Bauansprüche dreht, mit dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als geltendem Recht und Dubai als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Einzelschiedsrichter in einem DIAC-Schiedsverfahren zwischen zwei Parteien der Vereinigten Arabischen Emirate, einem Hersteller und einer Baufirma mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag, mit dem Recht der Vereinigten Arabischen Emirate als geltendem Recht und Dubai als Ort des Schiedsverfahrens. (Dr Rouven F. Bodenheimer)

Mitschiedsrichter in einem ICC-Schiedsverfahren zwischen einem zypriotischen Mitglied einer Gruppe von Bauunternehmen gegen einen italienischen Hersteller, mit Ansprüchen aus einem Bauvertrag, mit CISG, italienischem und schweizerischem Recht als geltendem Recht und Zürich als Ort des Schiedsverfahrens. (Axel Benjamin Herzberg)

Mitschiedsrichter in einem VIAC-Schiedsverfahren, welches sich um vertragliche Ansprüche dreht, mit CISG und UNIDROIT-Prinzipien, zwischen einem schwedischen Hersteller und einem russischen Betreiber von Hüttenanlagen, mit dem österreichischem Recht als geltendem Recht und Wien als Ort des Schiedsverfahrens. (Axel Benjamin Herzberg)

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