commercial & contracts bodenheimer herzberg legal

Ob eine Partei sich vertragswidrig verhält und wenn ja, welche Rechtsbehelfe die Gegenpartei hat, ist in erster Linie Sache des betreffenden Vertrags:

  • So steht es den Parteien frei zu vereinbaren, dass bestimmte unwesentliche Abweichungen (z.B. der gelieferten Warenmenge in einem Kaufvertrag) nicht als Verstoß gelten, sondern lediglich zu Kaufpreisanpassungen führen.
  • Darüber hinaus können die Parteien vereinbaren, dass die geschädigte Partei der verletzenden Partei zunächst Gelegenheit geben muss, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben, bevor sie auf andere Rechtsbehlefe zurückgreifen kann.
  • Schließlich können die Parteien die im ansonsten geltenden Rechtsrahmen vorgesehenen Rechtsbehelfe einschränken oder erweitern. Sie können beispielsweise Schäden ausschließen oder begrenzen.
  • Die Vertragsfreiheit der Parteien kann unter anderem durch das für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltende regulatorische Regime (Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle) eingeschränkt sein.Soweit gesetzliche Bestimmungen gelten und von den Parteien nicht wirksam abweichen, sind typische Rechtsbehelfe bei Verstößen, je nach Gerichtsstand und Art des Vertrages, vorgesehen:
  • Schadensersatz
  • Aufhebung (Rücktritt, Kündigung, etc.).
  • Minderung
  • Um den Schaden zu beziffern, stehen mehrere Methoden zur Verfügung, die wiederum vom anwendbaren Recht, der Art der Transaktion und der Art des Verstoßes abhängen. Die Quantifizierung von Schäden kann unter anderem mit folgenden Methoden erfolgen:
  • Entgangener gewinn,
  • Verschwendete aufwendung,
  • Änderung der Fixkosten,
  • Aufgelaufene Zinsen (z.B. für Darlehen usw.).
  • Einige Jurisdiktionen erlauben auch die Abschöpfung von Verletzergewinnen. Dieser Rechtsbehelf kann je nach Rechtsordnung technisch gesehen keinen Anspruch auf Schadenersatz, sondern ggf. auch einen Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung darstellen.Darüber hinaus können in bestimmten Rechtsordnungen auch andere Schadensersatzarten wie bspw. Strafschadenersatz zur Verfügung stehen.

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