Es gibt kein umfassendes, globales multilaterales Investitionsabkommen. Bemühungen, die z.B. von der OECD oder der WTO zu diesem Zweck unternommen wurden, waren nicht erfolgreich.

Neben sektorspezifischen Instrumenten wie dem Energiechartavertrag haben regionale multilaterale Investitionsabkommen wie der Trans-Pazifik-Vertrag Schlagzeilen gemacht. Die EU-Integration selbst begann als regionaler Pakt unter anderem für grenzüberschreitende Investitionen. Die Zeit wird zeigen, ob andere Regionen der Welt in der Lage sein werden, eine ähnliche Konvergenz durch regionale Investitionsverträge zu erreichen.

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.

IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DIESEN FACHBEREICH