Nach dem Standard der Inländergleichbehandlung (National Treatment) gewähren Staaten ausländischen Investoren und ihren Investitionen eine Behandlung, die nicht weniger günstig ist als diejenige, die sie ihren eigenen Investoren und ihren Investitionen in Bezug auf die Verwaltung, den Betrieb, die Instandhaltung, die Nutzung, den Genuss, den Verkauf und die Liquidation einer Investition gewähren, je nachdem, was für den Investor günstiger ist.

RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Kleinwar für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.

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