commercial & contracts bodenheimer herzberg legal

Die von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) zur Verfügung gestellte CISG Status Table Map enthält eine Liste aller CISG-Anwenderstaaten. Mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs haben alle nennenswerten Volkswirtschaften das CISG ratifiziert.

Hauptmerkmale
Einige der wichtigsten Merkmale des CISG sind: Pflicht zur rechtzeitigen Untersuchung der Ware auf etwaige Mängel und zur kurzfristigen Anzeige.
Artikel 39 CISG sieht eine Pflicht des Käufers vor, die erhaltene Ware auf Mängel zu untersuchen und diese innerhalb kurzer Zeit zu melden. Das CISG definiert den Zeitrahmen nicht, da er von der Art der Ware und anderen relevanten Umständen abhängt.

Rechtsfigur der „wesentlichen Vertragsverletzung“.
Artikel 25 CISG enthält die Rechtsfigur der „wesentliche Vertragsverletzung“. „Eine von einer Partei begangene Vertragsverletzung ist wesentlich, wenn sie für die andere Partei solchen Nachteil zur Folge hat, daß ihr im wesentlichen entgeht, was sie nach dem Vertrag hätte erwarten dürfen, es sei denn, daß die vertragsbrüchige Partei diese Folge nicht vorausgesehen hat und eine vernünftige Person der gleichen Art diese Folge unter den gleichen Umständen auch nicht vorausgesehen hätte.“ Da internationale Verkaufstransaktionen oft mit hohen Versandkosten verbunden sind, würde eine Vertragsauflösung bei nur geringfügigen Verstößen zu unverhältnismäßig hohen Kosten einer letztlich frustrierten Transaktion führen. Bei Verstößen, die kein Anfechtungsrecht begründen, bleibt das Recht auf Minderung des Kaufpreises und/oder Schadensersatz unberührt.

Autonome Lückenfüllung – Rückgriff auf innerstaatliches Recht nur al ultima ratio
Das CISG ist ein in sich geschlossenes Regime. Lücken im CISG müssen nach Artikel 7 Abs. 2 CISG durch die Anwendung der allgemeinen Grundsätze, auf denen das CISG beruht, geschlossen werden. Nur in Ermangelung solcher Grundsätze können innerstaatliche Rechtsvorschriften subsidiär angewendet werden.

Abbedingung des CISG?
Es ist möglich, das CISG abzubedingen. Es ist jedoch oft nicht ratsam, dies zu tun, und Unternehmen vermeiden inzwischen zu Recht einen gleichsam mechanischen, automatischen CISG-Ausschluss. Ob das CISG ausgeschlossen werden soll oder nicht, sollte von Fall zu Fall geprüft werden. Eine reflexartige Aufhebung des CISG kann im Falle einer grenzüberschreitenden Auseinandersetzung die Rechtsposition eines Unternehmens empfindlich beeinträchtigen.


Willem C Vis International Commercial Arbitration Moot
Der Willem C Vis International Commercial Arbitration Moot ist ein internationaler Wettbewerb für Jurastudenten, der jährlich in der Woche vor Ostern in Wien stattfindet (eine ähnliche Veranstaltung findet einige Wochen zuvor in Hongkong statt). Der materiell-rechtliche Teil des Vis Moot basiert auf dem CISG. Viele unserer Anwälte haben am Vis Moot teilgenommen und sind weiterhin Teil der Vis Moot Community.

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertreter

Vertretung eines deutschen Herstellers von Metalfassaden in einem Rechtsstreit nach dem CISG gegen den türkischen Käufer vor den deutschen staatlichen Gerichten, einschließlich einstweiliger Rechtsschutz

Vertretung eines deutschen Rüstungsunternehmens in einem Rechtsstreit vor den deutschen staatlichen Gerichten gegen einen US-amerikanischen Zulieferer (anwendbares Recht: CISG, Recht von Virginia)

Vertretung eines französischen Non-Food-Retailers in einem CISG-Rechtsstreit vor den deutschen staatlichen Gerichten gegen einen deutschen Lieferanten

 

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Schiedsrichter

Mitschiedsrichter in einem ICC-Schiedsverfahren zwischen einem zypriotischen Mitglied einer Gruppe von Bauunternehmen gegen einen italienischen Hersteller von Baumaterialien (CISG, italienisches, schweizerisches Recht; Schiedsort Zürich) (Axel Benjamin Herzberg)

Mitschiedsrichter in einem VIAC-Schiedsverfahren zwischen einem schwedischen und einem russischen Unternehmen wegen vertraglicher Ansprüche im Zusammenhang mit Arbeiten an einem Stahlwerk (CISG, UNIDROIT-Prinzipien und österreichischem Recht; Schiedsort Wien). (Axel Benjamin Herzberg)

Mitschiedsrichter in einem ICC-Schiedsverfahren zwischen einem britischen Dienstleistungs- und Technologieanbieter und einem deutschen Technologiehersteller im Bereich der erneuerbaren Energien (CISG, englisches Recht, Schiedsort Berlin). (Axel Benjamin Herzberg)

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