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Die Incoterms® sind eine Reihe von Standardklauseln für internationale Kaufverträge. Anstatt sich mit allen Aspekten eines internationalen Kaufvertrags zu befassen, konzentrieren sich die Incoterms® auf einige zentrale Aspekte:

  • den Ort der Lieferung,
  • den Zeitpunkt des Gefahrübergangs,
  • die Kosten für Versand und Versicherung.

Beispiele für häufig verwendete Incoterms®-Klauseln sind:

  • “EXW” (“Ab Werk”), d.h. die Ware wird dem Käufer zur Abholung beim Verkäufer oder an einem anderen Ort zur Verfügung gestellt.,
  • “FOB” (“Free on Board”), was bedeutet, dass die Lieferung erfolgt, wenn die Ware auf ein ausgewähltes Schiff im bezeichneten Verschiffungshafen beladen wird. Ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Ware an Bord des Schiffes befindet, gehen die damit verbundenen Risiken auf den Käufer über.
  • CIF (“Costs Insurance Freight”), was bedeutet, dass die Lieferung erfolgt, wenn die Ware an Bord eines Schiffes geht oder wenn die Ware bereits an Bord ist. Der Gefahrübergang erfolgt mit dem Verladen der Ware. Darüber hinaus ist der Verkäufer verpflichtet, Kosten und Fracht bis zum Bestimmungshafen zu bezahlen sowie eine Versicherung gegen das Verlustrisiko des Käufers während des Transports abzuschließen und zu bezahlen.

Die Incoterms® ergänzen nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sonst für einen internationalen Kaufvertrag gelten (z.B. das CISG oder das nationale Kaufrecht). Sie ersetzen nicht das geltende Recht, da sie keine vollständige Regelung des Warenkaufs vorsehen.

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