Zu den häufig auftretenden Fragen im Rahmen des Fair and Equitable Treatment Standards (FET) gehören:

  • Hat der Staat dem Investor einen stabilen und berechenbaren Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt?
  • Whether the State made specific representations to the investor;
  • Hat der Staat dem Investor gegenüber konkrete Erklärungen abgegeben?
  • Wurde dem Investor ein ordentliches Verfahren verweigert?
  • Fehlte einem Gerichtsverfahren und/oder dem Handeln staatlicher Behörden ein erforderliches Mindestmaß an Transparenz?
  • Hat der Gastgeberstaat ein Verhalten an den Tag gelegt, das als Belästigung, Nötigung, Machtmissbrauch oder sonstiges bösgläubiges Verhalten zu qualifizieren ist?
  • Hat eine staatliche Stelle willkürliche, diskriminierende oder widersprüchliche Handlungen vorgenommen?

 

Bei der Beurteilung der Angemessenheit und Legitimität staatlichen Handelns müssen alle relevanten Umstände berücksichtigt werden, einschließlich solcher, die mit der Investition im Zusammenhang stehen. Die politischen, sozioökonomischen, kulturellen und historischen Bedingungen im Aufnahmestaat müssen angemessen berücksichtigt werden.

RELEVANTE ERFAHRUNGEN DER RECHTSANWÄLTE VON BODENHEIMER

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimerberaten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.

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