Geistige Eigentumsrechte zielen darauf ab, die ideellen Schöpfungen von Erfindern, Entwicklern, Künstlern und anderen Kreativen zu schützen. Geistige Eigentumsrechte werden in zwei Bereiche unterteilt: Urheberrechte und gewerbliches Eigentum.

Das Urheberrecht bezieht sich insbesondere auf literarische und künstlerische Werke sowie auf wissenschaftliche Schöpfungen. Zum Ausdruck kommen urheberrechtliche geschützte Werke beispielsweise in Büchern, Filmen , Skulpturen, Gemälden, Musik und unter Umständen auch im Quellcode von Software. Urheberrechte schützen ihre Eigentümer davor, dass ihre Werke ohne Genehmigung kopiert oder von anderen genutzt werden, wobei sie jedoch an Dritte lizensiert werden können.

Gewerbliche Schutzrechte werden entweder zum Schutz innovatier Ideen oder zur Übermittlung von Informationen über bestimmte auf dem Markt angebotene Produkte und Dienstleistungen genutzt. Sie sind auch Gegenstand von Lizenzverträgen. Gewerbliches Eigentum kann unter anderem in folgende Kategorien eingeteilt werden,

  • Patente und Gebrauchsmuster, die dem Schutz von Erfindungen dienen;
  • Marken, als Erkennungszeichen von Waren und Dienstleistungen;
  • Designs, die die ästhetische Darstellung des äußeren Erscheinungsbildes eines Produktes darstellen;

Das auf geistige Eigentumsrechte anwendbare Recht richtet sich in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem sie geltend gemacht werden. Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz basieren auf dem Territorialitätsprinzip, d.h. die in einem Land erworbenen Rechte erstrecken sich nicht automatisch auf ein anderes Land.

Allerdings wurden durch internationale Konventionen und das EU-Recht komplexe internationale Mechanismen geschaffen, um den grenzüberschreitenden Schutz von IP-Rechten zu erleichtern. Zu den erwähnenswerten Instrumenten gehören:

  • die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums;
  • die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst;
  • die Verordnung (EU) 2017/1001 über die Unionsmarke und darauf basierende, delegierte Rechtsvorschriften,
  • das Europäische Patentübereinkommen,
  • der Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT),
  • das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und das dazugehörige Protokoll,
  • das Haager Abkommen über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle.

BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS PARTEIVERTRETUNG

Beratung eines deutschen Lebensmittelgroßhändlers zu rechtlichen Risiken bei der Wiedereinfuhr von Markenprodukten aus der Türkei nach Deutschland im Rahmen des Assoziierungsabkommens von Ankara und seines Zusatzprotokolls.

Vertretung eines deutschen Verlages in Verfahren vor den deutschen Gerichten gegen eine Verwertungsgesellschaft

Beratung eines deutschen Herstellers von Metallschaumprodukten im Hinblick auf die unbefugte Nutzung von geistigem Eigentum durch einen Wettbewerber

Vertretung einer deutschen Werft in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen einen Wettbewerber wegen Produktpiraterie

Vertretung einer deutschen Werft in einem Nichtigkeitsverfahren vor der Designabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts, das durch einen Wettbewerber eingeleitet wurde.

 

BODENHEIMER REPRÄSENTATIVE MANDATE ALS SCHIEDSRICHTER

Einzelschiedsrichter in einem DIA-Schiedsverfahren zwischen einem dänischen Hersteller gegen einen niederländisches Vertriebspartner. Im Mittelpunkt des Streits standen vertrags-, vertriebs- und markenrechtliche Fragen sowie solche des geistigen Eigentums. Anwendbares Recht war dänisches Recht, Schiedsort war Kopenhagen (Dr. Rouven F. Bodenheimer

Mitschiedsrichter in einem DIS-Schiedsverfahren zwischen einer staatlich geförderten Forschungseinrichtung und einem deutschen Softwareentwickler wegen lizenzvertraglicher Ansprüche (deutsches Recht, Schiedsort München). (Axel Benjamin Herzberg)

Vorsitzender Schiedsrichter in einem DIS-Schiedsverfahren wegen wechselseitiger Ansprüche im Zuge der Auseinandersetzung einer Personengesellschaft (gesellschafts- und kartellrechtliche Fragen (deutsches Recht, Schiedsort Würzburg) (Axel Benjamin Herzberg).

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