Ein typisches Merkmal vieler bilateralen Investitionsabkommen (BIT) sind „Sunset-Klauseln“. Nach diesen Klauseln bleiben die Bestimmungen eines BIT für einen bestimmten Zeitraum nach einer möglichen Kündigung wirksam. Diese Klauseln können die Anwendbarkeit eines BIT um bis zu 20 Jahre verlängern, so dass der Gastgeberstaat auch nach der Kündigung für einen bestimmten Zeitraum an das BIT gebunden ist.

Axel Benjamin Herzberg und Dr Rouven F Bodenheimer beraten Investoren und Regierungen regelmäßig in Fragen des internationalen Investitionsrechts. Herr Herzberg hat auch eine Reihe von ISDS-Fällen als Stellvertretender Referent im Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichtshofs in Paris bearbeitet.

Dr Ewelina Kragiel hat eine Reihe von ISDS-Fällen als interne Rechtsberaterin der polnischen Regierung bearbeitet.

Dr Nicolas Klein war für den Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Dr. Andreas Paulus tätig, der selbst ein renommierter Völkerrechtsexperte ist und Deutschland unter anderem vor dem Internationalen Gerichtshof im Fall LaGrand gegen die Vereinigten Staaten vertrat. Sowohl Dr. Kleins Dissertation als auch sein LL.M.-Studium an der Columbia University (New York) hatten Fragen des internationalen Investitionsrechts, insbesondere dem Anwendungsbereich ratione personae bilateraler Investitionsabkommen zum Gegenstand.

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