commercial & contracts bodenheimer herzberg legal

Die Vereinigten Staaten sind Unterzeichner des CISG. Soweit das CISG nicht anwendbar ist, gilt für Kaufverträge Artikel 2 des Uniform Commercial Code (UCC).
Der UCC wurde von allen 50 Staaten, dem District of Columbia und den US-Territorien Guam, Northern Mariana Islands und Virgin Islands übernommen. Es ist zu beachten, dass Louisiana den Artikel 2 des UCC nicht übernommen hat. Wo der UCC nicht anwendbar ist, gilt gliedstaatliches bzw. territoriales Kaufrecht.

Der UCC sieht u.a. Regeln zu den folgenden Bereichen vor:

  • Zustandekommen des Vertrags,
  • Verpflichtungen der Parteien,
  • Garantien,
  • Schäden,
  • Ort der Lieferung,
  • Preis,
  • Rechtsbehelfe, etc.

BODENHEIMER Repräsentative Mandate als Parteivertretung

Vertretung eines deutschen Rüstungsunternehmens in einem Rechtsstreit vor den deutschen staatlichen Gerichten gegen einen US-amerikanischen Zulieferer (anwendbares Recht: CISG, Recht von Virginia)

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